Dialoghaus Beratungsgesellschaft für Dialogkommunikation mbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbetreibende und Adresseigner
(gültig ab 01.01.2018) AGB Download (.pdf) Inhalt Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbetreibende und Adresseigner A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich 2. Begriffsbestimmungen 3. Vertragsschluss, Leistungsumfang 4. Preise und Zahlung 5. Gewährleistung und Haftung 6. Verjährung 7. Datenschutz 8. Schlussbestimmungen B. Zusätzliche Bestimmungen für Datenverarbeitung 1. Leistungsumfang 2. Gewährleistung und Haftung C. Zusätzliche Bestimmungen für Adressenhandel I. Verhältnis zum Werbetreibenden 1. Leistungsumfangs 2. Gewährleistung und Haftung 3. Kontrolle Nutzungsumfang II. Verhältnis zum Adresseigner 1. Übertragung Nutzungsrechte 2. Gewährleistung und Haftung D. Zusätzliche Bestimmungen für Beilagen 1. Leistungsumfang 2. Zahlung 3. Lieferung 4. Verantwortung für Beilage E. Zusätzliche Bestimmungen für die Herstellung von personalisierten und unpersonalisierten Druckprodukten 1. Vorlagen und Druckvorgang 2. Zahlung 3. Gewährleistung und Haftung, Verantwortung für Werbung 4. Lieferung 5. Eigentum an Druckprodukten A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich 1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen der Dialoghaus Beratungsgesellschaft für Dialogkommunikation mbH, Hardt 22, 40764 Langenfeld, (nachfolgend „Dialoghaus“) für die Leistungen Datenaufbereitung und -anreicherung (B.), Adressenhandel (C.I.), Beilagen (D.) und Herstellung von Druckprodukten (E.) im Rechtsverhältnis zum Werbetreibenden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für den Adressenhandel im Rechtsverhältnis zum Adresseigner (C.II.). Es gelten stets die Allgemeinen Bestimmungen (A.) sowie zusätzlich die jeweiligen Bestimmungen für die beauftragte(n) Leistung(en). 1.2. Dialoghaus erbringt die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Leistungen nur für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen. 1.3. Ist bei Vertragsschluss auf Seiten des Werbetreibenden oder des Adresseigners ein weiterer Unternehmer, beispielsweise eine Agentur, unmittelbar oder mittelbar beteiligt, gelten diese AGB entsprechend. 1.4. Sofern eine Bestimmung im Einzelauftrag im Widerspruch zu einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, geht die Bestimmung im Einzelauftrag diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. 1.5. Geschäftsbedingungen des Werbetreibenden, des Adresseigners oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Dialoghaus ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Dialoghaus auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Werbetreibenden, des Adresseigners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 2. Begriffsbestimmungen 2.1 „Adressen/Daten“ sind in der Regel personenbezogene Informationen, wie z. B. der Name, die postalische Adresse oder die Telefonnummer. 2.2 „Werbetreibender“ ist ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, der bzw. die bzw. das eine von Dialoghaus angebotene Leistung vertraglich vereinbart hat, für welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. 2.3 „Adresseigner“ ist ein verfügungsberechtigter Inhaber von Adressen/Daten, der Nutzungsrechte an seinen Adressen/Daten einräumt. 2.4 „Versandpartner“ ist ein Unternehmen vorwiegend aus der Verlags- und Versandhandelsbranche oder dem Einzelhandel, das aufgrund der Beauftragung durch Dialoghaus die Verteilung der Beilagen und/oder unpersonalisierten Werbemittel an Endkunden übernimmt. 3. Vertragsschluss, Leistungsumfang 3.1 Die Angebote von Dialoghaus sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme eines Auftrags durch Dialoghaus mindestens in Textform oder durch Auftragsdurchführung zustande. 3.2 Der Umfang der von Dialoghaus zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. 4. Preise und Zahlung 4.1 Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. 4.2 Rechnungen und Teilrechnungen von Dialoghaus sind zehn Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. 4.3 Bei Zahlungsverzug ist Dialoghaus berechtigt, (Teil-)Leistungen bis zum Ausgleich offener Rechnungen auszusetzen. 5. Gewährleistung und Haftung 5.1 Eine Haftung von Dialoghaus ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden des Werbetreibenden oder des Adresseigners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung 5.2 von Dialoghaus, eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von Dialoghaus beruhen. 5.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Dialoghaus nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig von Dialoghaus, von einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen von Dialoghaus verursacht wurde. 5.4 Die sich aus A.5.1 und A.5.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Dialoghaus einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Dialoghaus und der Werbetreibende oder Dialoghaus und der Adresseigner eine Vereinbarung über die Beschaffenheit einer Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 5.5 Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die daraus folgenden Verzögerungen den Zeitraum von acht Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 5.6 Bei der Datenübertragung ist der Werbetreibende oder der Adresseigner für die Funktionsfähigkeit der von ihm eingesetzten Hard- und Software sowie die Eignung zur Datenübertragung mit Dialoghaus allein verantwortlich. Eine diesbezügliche Einschränkung oder ein Defekt entbinden den Werbetreibenden nicht von der Zahlungsverpflichtung und den Adresseigner nicht von der Leistungsverpflichtung. Die Gefahr des Verlustes von Daten bei der Übertragung trägt der Werbetreibende bzw. der Adresseigner. 6. Verjährung 6.1 Bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen des Werbetreibenden oder Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die auf einem Mangel beruhen, besteht eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Dies gilt auch für das Recht des Werbetreibenden, gemäß Ziffer B.2.2 und E.3.2 Nacherfüllung zu verlangen. 6.2 Ziffer A.6.1 gilt nicht im Falle einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Dialoghaus, eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von Dialoghaus. 7. Datenschutz 7.1 Dialoghaus verarbeitet die vom Werbetreibenden bzw. vom Adresseigner erhaltenen Daten im Auftrag. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Verarbeitung und Nutzung sowie die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung) verbleibt bei dem Werbetreibenden bzw. dem Adresseigner, dessen Datenbestand von Dialoghaus im Rahmen der Datenverarbeitung eingesetzt wird. Hierfür gilt der separat vereinbarte Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung. 7.2 Im Falle der Verletzung datenschutz- oder wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen, die von dem Werbetreibenden bzw. dem Adresseigner verschuldet sind, verpflichtet sich der Werbetreibende bzw. der Adresseigner, Dialoghaus auf erstes Anfordern im Innen- und soweit möglich im Außenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und Dialoghaus alle entstandenen und entstehenden Schäden – einschließlich etwaiger Bußgelder sowie angemessener Kosten der Rechtsverteidigung – zu ersetzen. 8. Schlussbestimmungen 8.1 Gegen Forderungen von Dialoghaus kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen die Aufrechnung erklärt oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden. 8.2 Der Werbetreibende und der Adresseigner können die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von Dialoghaus auf Dritte übertragen. 8.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG). 8.4 Ist der Werbetreibende oder der Adresseigner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Düsseldorf. B. Zusätzliche Bestimmungen für Datenverarbeitung 1. Leistungsumfang Datenverarbeitung bei Dialoghaus erfolgt im Auftragsverhältnis. Verarbeitung, Nutzung, Speicherung und Übermittlung von Daten erfolgen dabei ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. der Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Die zu erbringenden Leistungen werden jeweils einzelvertraglich geregelt. Der jeweilige Datenlieferant sichert mit Auftragsannahme zu, dass die von ihm gelieferten und zu verarbeitenden Daten den jeweiligen rechtlichen Anforderungen genügen. 2. Gewährleistung und Haftung 2.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der vertragsgegenständlichen Daten schriftlich gegenüber Dialoghaus geltend gemacht werden. Davon unberührt bleibt § 377 HGB. Sofern die Daten zeitlich versetzt genutzt werden, entbindet dies den Werbetreibenden nicht davon, die Daten nach deren Zugang fristgerecht zu prüfen. Sollte der Werbetreibende seiner Anzeigepflicht nicht nachkommen, führt dies zum Ausschluss der Gewährleistung. 2.2 Im Falle von Mängeln kann der Werbetreibende zunächst Nacherfüllung verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann eine Minderung der Vergütung durch den Werbetreibenden erfolgen oder nach seiner Wahl der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Davon unberührt bleiben Ansprüche des Werbetreibenden auf Schadenersatz. C. Zusätzliche Bestimmungen für Adressenhandel I. Verhältnis zum Werbetreibenden 1. Leistungsumfangs 1.1. Dialoghaus räumt dem Werbetreibenden das nichtausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in dem Einzelauftrag beschriebenen Adressen für die Durchführung eigener Werbung zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt jeweils nur für eine einmalige werbliche Nutzung durch den Werbetreibenden, sofern nicht anders vereinbart. Der Werbetreibende darf Daten an Dritte nur weitergeben, wenn Dialoghaus zugestimmt hat, soweit dies rechtlich zulässig ist. Dritter in diesem Sinne ist jede natürliche oder juristische Person. Dies gilt auch für Unternehmen, mit denen der Werbetreibende im Sinne des § 15 Aktiengesetz verbunden ist. Dialoghaus muss ebenfalls zustimmen, wenn der Werbetreibende Adressabgleiche, Adressvermietungen oder Datenanreicherungen unter Nutzung der von Dialoghaus gelieferten Daten auf gewerbliche Weise durchführen will. 1.2. Der Werbetreibende darf zur Verfügung gestellte Adressen in den eigenen Datenbestand nur einspielen, wenn der Betroffene mit dem Werbetreibenden in Kontakt getreten ist. 1.3. Inhalt und Gestaltung der Werbung sind mit Dialoghaus im Rahmen des Einzelauftrages und vor der Versendung abzustimmen. Sowohl Dialoghaus als auch der jeweilige Adresseigner sind berechtigt, die von dem Werbetreibenden vorgesehene Werbung abzulehnen und/oder bis zu einer abschließenden Klärung der Rechtmäßigkeit den Versand der Werbung auszusetzen. Kommt eine abschließende Klärung zwischen den Parteien nicht zustande, kann jede Partei von dem im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Vertrag zurücktreten. Jede nachträgliche Änderung bereits mit Dialoghaus abgestimmter Werbung bedarf einer erneuten Freigabe durch Dialoghaus. 1.4. Die Verantwortung für die Erstellung der Werbung trägt ausschließlich der Werbetreibende. Der Werbetreibende garantiert, dass die Gestaltung und der Inhalt der Werbung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Auflagen oder die guten Sitten verstoßen. Der Werbetreibende stellt insoweit Dialoghaus von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte in Bezug auf sämtliche damit im Zusammenhang stehende Kosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten, Ordnungsgelder, Vertragsstrafen) frei. 1.5. Der Werbetreibende verpflichtet sich, die gesetzlichen Informationspflichten, beispielsweise den Hinweis auf die ersterhebende oder verantwortliche Stelle und das Werbewiderspruchsrecht nach BDSG, in seiner Werbung umzusetzen. Der Werbetreibende ist insoweit berechtigt, Sperrlisten mit den für eine werbliche Nutzung zu sperrenden Adressen zu führen. Diese Bestimmungen gelten entsprechend nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung ab dem 25. Mai 2018. 1.6. Dialoghaus muss einen Hinweis auf die Herkunft der Daten in der Werbung des Werbetreibenden genehmigen. 1.7. Der Werbetreibende stellt Dialoghaus zu Abrechnungszwecken umgehend nach Abschluss der eine Werbeaktion vorbereitenden Aufbereitung der Adressen transparente und nachvollziehbare Einsatz- bzw. Abrechnungsprotokolle zur Verfügung. Diese beinhalten mindestens Angaben zum Erstellungsdatum, zum Leistungsdatum, zur Bezeichnung des Auftrags, zur Listbezeichnung, zur Zahl der gelieferten Adressen, zu eliminierten Adressen, die sich aus postalischer Prüfung u. a. Korrekturen ergeben, zur Bruttomenge für den Abgleich (Abgleich Input), zu Adressen, die durch den Dublettenabgleich eliminiert wurden, zur Nettomenge nach dem Abgleich (Abgleich Output), zur Reduzierung nach Auftrag und zur Einsatzmenge. Das Einsatz- bzw. Abrechnungsprotokoll ist Grundlage der Abrechnung durch Dialoghaus. Wenn der Werbetreibende das Einsatz- bzw. Abrechnungsprotokoll nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des im Einzelauftrag vereinbarten Nutzungszeitraums Dialoghaus zur Verfügung stellt, ist Dialoghaus berechtigt, die gesamte Zahl der zur Verfügung gestellten Adressen in Rechnung zu stellen. 2. Gewährleistung und Haftung 2.1 Dialoghaus gibt Informationen in der Form und dem Inhalt weiter, wie Dialoghaus diese erhalten hat. Dialoghaus überprüft nicht, ob die Adressen des Adresseigners vollständig und richtig sind. Adressen unterliegen täglichen Änderungen, beispielsweise bei Todesfällen, Namenswechseln oder Umzügen. Abweichungen sind im markt- und branchenüblichen Umfang nicht als Mangel anzusehen. 2.2 Ansprüche oder Rechte wegen Mängel an den Adressen oder sonstigen Pflichtverletzungen gegen Dialoghaus sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss greift nicht, sofern Dialoghaus mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehandelt, einen Mangel arglistig verschwiegen hat, wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen oder Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind. 2.3 Dialoghaus tritt sämtliche Ansprüche und Rechte bei Mängeln aus dem Vertrag mit dem Adresseigner über die Adressen sowie etwaige zusätzliche Garantieansprüche und Rechte aus sonstigen Pflichtverletzungen gegen den Adresseigner oder sonstige Dritte an den Werbetreibenden ab. Keine Abtretung erfolgt hinsichtlich des Anspruchs von Dialoghaus auf Erfüllung des Vertrags mit dem Adresseigner sowie hinsichtlich der Ansprüche auf Ersatz eines bei Dialoghaus entstanden Schadens und hinsichtlich der Ansprüche auf Rückgewähr. 2.4 Soweit Ansprüche und Rechte an den Werbetreibenden abgetreten sind, verpflichtet sich dieser, diese Ansprüche im eigenen Namen mit der Maßgabe geltend zu machen, dass bei einem Rücktritt vom Vertrag mit dem Adresseigner oder bei Herabsetzung des Preises (Minderung) etwaige Zahlungen des Adresseigners, soweit sie den Vergütungsanteil von Dialoghaus betreffen, direkt an Dialoghaus zu leisten sind. 2.5 Der Werbetreibende trägt das alleinige Risiko, dass die Durchsetzung der ihm abgetretenen Rechte und Ansprüche an der Insolvenz des Adresseigners scheitern. 3. Kontrolle Nutzungsumfang 3.1 Zur Kontrolle der Einhaltung der Nutzungsbestimmungen verwendet Dialoghaus und/oder der Adresseigner Kontrolladressen. 3.2 Zum Nachweis einer unerlaubten Verwendung genügt die Vorlage einer Kontrolladresse, die eindeutig dem Bestand zuzuordnen ist, der ausschließlich im Rahmen eines bestimmten Auftrags überlassen worden ist und die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus kontaktiert worden ist. 3.3 Der Werbetreibende verpflichtet sich, bei jeder Verarbeitung oder Nutzung von Adressen unter Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen dieser AGB (C.I.1, C.I.3) oder des Einzelauftrages eine Vertragsstrafe in Höhe des bis zu zehnfachen Netto-Betrages des Entgeltes für den Einzelauftrag, aus dem die verwendeten Adressen stammen, an Dialoghaus zu zahlen. 3.4 Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch Dialoghaus unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt vorbehalten. II. Verhältnis zum Adresseigner 1. Übertragung Nutzungsrechte 1.1. Für die im Einzelauftrag vereinbarte Dauer und den Umfang wird Dialoghaus vom Adresseigner das Recht eingeräumt, Nutzungsrechte an den Adressen an Werbetreibende für deren werbliche Zwecke im eigenen Namen zu übertragen. 1.2. Der Adresseigner verpflichtet sich zur umfassenden Information gegenüber Dialoghaus bezüglich der Qualität seiner Adressen, beispielsweise Aktualität, Gewinnungswege, Quote von Retouren). Der Adresseigner gestattet Dialoghaus insoweit, die Adressen und diese Informationen für die Bewerbung seiner Leistungen zu nutzen und zu verwenden. 1.3. Der Adresseigner garantiert, dass er berechtigt ist, die Nutzungsrechte an den Adressen hinsichtlich des Umfangs und der Dauer, wie sie im Einzelauftrag vereinbart sind, zu übertragen, dass die Adressen rechtmäßig erhoben wurden, insbesondere unter Wahrung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des BDSG, des TMG und des UWG sowie ab dem 25. Mai 2018 der DSGVO, und die Verwendung der Adressen zu werblichen Zwecken zulässig ist. 2. Gewährleistung und Haftung Dialoghaus ist berechtigt, sämtliche Ansprüche und Rechte bei Mängeln aus dem Vertrag mit dem Adresseigner über die Adressen sowie etwaige zusätzliche Garantieansprüche und Rechte aus sonstigen Pflichtverletzungen gegen den Adresseigner an den Werbetreibenden abzutreten. D. Zusätzliche Bestimmungen für Beilagen 1. Leistungsumfang 1.1. Der Werbetreibende liefert gedruckte Beilagen an einen Versandpartner von Dialoghaus in einer Form an, die eine Auslieferung durch den Versandpartner von Dialoghaus ermöglicht. Für die Auslieferung erforderliche Änderungen werden nach Aufwand berechnet. 1.2. Der Werbetreibende verpflichtet sich, nur solche Beilagen zu liefern, die nach den branchenüblichen Beförderungsbedingungenen zur Beförderung zugelassen sind. 1.3. Nicht zulässige Beilagen sind insbesondere: • Beilagen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Beförderung oder Lagerung Gefahrgutvorschriften unterliegen oder deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist, • Beilagen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt ist, • Geld und andere gültige Zahlungsmittel (nicht Coupons), • verderbliche oder schadensgeneigte Beilagen, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind, • Beilagen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können. 1.4. Nicht ausgelieferte Beilagen können nach Ablauf des vereinbarten Auslieferungszeitraums vom Versandpartner vernichtet werden. Der Werbetreibende hat die Rücksendung nicht ausgelieferter Beilagen bei Dialoghaus spätestens am letzten Tag des vereinbarten Auslieferungszeitraums ausdrücklich und mindestens in Textform zu verlangen. Alle im Rahmen der Rücksendung anfallenden Kosten muss der Werbetreibende zusätzlich zahlen. 2. Zahlung 2.1 Werden Beilagen nicht oder verspätet vom Werbetreibenden dem Versandpartner von Dialoghaus zur Auslieferung geliefert, entbindet dies den Werbetreibenden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber Dialoghaus. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen. 2.2 Für die Abrechnung ist die tatsächliche Zahl gestreuter Beilagen ausschlaggebend. 3. Lieferung 3.1 Lieferfristen oder Liefertermine, die im Einzelauftrag von Dialoghaus als verbindlich angegeben werden, bezeichnen den Zeitpunkt der Übergabe der Beilage an den Versandpartner von Dialoghaus. 3.2 Dialoghaus kann vom Werbetreibenden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Werbetreibende seinen vertraglichen Verpflichtungen Dialoghaus gegenüber nicht nachkommt. 3.3 Dialoghaus haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Dialoghaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. 3.4 Sollte der Werbetreibende (z.B. nach Abmahnung wegen Verwendung einer unzulässigen Beilage) gezwungen sein, eine sich in der Verteilung befindliche Auslieferung von Beilagen stoppen zu lassen, wird Dialoghaus darüber vom Werbetreibenden schriftlich informiert. Dialoghaus wird bei den erforderlichen Maßnahmen in zumutbarem Umfang den Werbetreibenden unterstützen. Daraus gegebenenfalls resultierende Kosten sind vom Werbetreibenden zu tragen. 4. Verantwortung für Beilage Der Werbetreibende ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Beilage verantwortlich. Er stellt Dialoghaus auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts-, Persönlichkeitsrechts-, Markenrechts- oder anderer Schutzrechtsverletzungen vollständig frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Dialoghaus ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob eine Beilage die Rechte Dritter beeinträchtigt. E. Zusätzliche Bestimmungen für die Herstellung von personalisierten und unpersonalisierten Druckprodukten 1. Vorlagen und Druckvorgang 1.1. Alle für die Druckprodukte erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Dateien und sonstigen Materialien („Vorlagen“) stellt der Werbetreibende Dialoghaus vollständig, druckreif, fehler-, kosten- und virenfrei entsprechend rechtzeitig zur Verfügung. Dialoghaus unterliegt keiner Pflicht zur Prüfung dieser Vorlage. Sollten für die Auslieferung Änderungen erforderlich sein, werden diese nach Aufwand berechnet. 1.2. Der Werbetreibende erhält für alle Druckprodukte vor Druckbeginn eine digitale Druckvorlage in einer pdf-Datei. Echtandrucke sind nach Rücksprache möglich und werden nach Aufwand berechnet. Der Werbetreibende hat die Druckvorlage und/oder Personalisierung gründlich auf Richtigkeit, Qualität und Vertragsgemäßheit zu prüfen. Bei personalisierten Werbemitteln, die per Post zugestellt werden, hat der Werbetreibende außerdem auf die Einhaltung der postalischen Richtlinien zu achten. Diese Pflicht obliegt ihm unabhängig davon, ob er selbst, ein von ihm eingeschalteter Dritter oder Dialoghaus die Druckvorlage erstellt, sowie unabhängig davon, in welchem Reifegrad sie Dialoghaus übergeben wird. Dialoghaus ist erst nach Druckfreigabe durch den Werbetreibenden verpflichtet, den weiteren Fertigungsvorgang fortzusetzen. 1.3. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Werbetreibenden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. 2. Zahlung Sofern Portokosten anfallen, werden diese von Dialoghaus als Portopauschale in Rechnung gestellt und diese muss spätestens drei Tage vor dem Postauflieferungstermin dem Konto von Dialoghaus in voller Höhe gutgeschrieben sein. Solange keine Gutschrift in Höhe der gesamten Portopauschale auf dem Konto von Dialoghaus gutgeschrieben ist, ist Dialoghaus nicht zur Auflieferung der Druckprodukte verpflichtet. Gebühren einschließlich Nachforderungen des Postdienstleisters, beispielsweise wegen Gewichtsüberschreitung, werden in einer Portoendabrechnung mit der Portopauschale verrechnet. 3. Gewährleistung und Haftung, Verantwortung für Werbung 3.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von zehn Tagen nach Kenntniserlangung durch den Werbetreibenden schriftlich gegenüber Dialoghaus geltend gemacht werden. Davon unberührt bleibt § 377 HGB. Sollte der Werbetreibende seiner Anzeigepflicht nicht nachkommen, führt dies zum Ausschluss der Gewährleistung. 3.2 Im Falle von Mängeln kann der Werbetreibende zunächst Nacherfüllung verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann eine Minderung der Vergütung durch den Werbetreibenden erfolgen oder nach seiner Wahl der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Davon unberührt bleiben Ansprüche des Werbetreibenden auf Schadenersatz. 3.3 Der Werbetreibende ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Druckprodukts verantwortlich. Er stellt Dialoghaus auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts-, Persönlichkeitsrechts-, Markenrechts- oder anderer Schutzrechtsverletzungen vollständig frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Dialoghaus ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Druckprodukt die Rechte Dritter beeinträchtigt. 4. Lieferung 4.1 Dialoghaus kann vom Werbetreibenden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Werbetreibende seinen vertraglichen Verpflichtungen Dialoghaus gegenüber nicht nachkommt. 4.2 Dialoghaus haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Dialoghaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauf-frist. 4.3 Sollte der Werbetreibende (z.B. nach Abmahnung wegen Verwendung eines unzulässigen Druckprodukts) gezwungen sein, eine sich in der Verteilung befindliche Auslieferung von Druckprodukten stoppen zu lassen, wird Dialoghaus darüber vom Werbetreibenden schriftlich informiert. Dialoghaus wird bei den erforderlichen Maßnahmen in zumutbarem Umfang den Werbetreibenden unterstützen. Daraus gegebenenfalls resultierende Kosten sind vom Werbetreibenden zu tragen. 5. Eigentum an Druckprodukten 5.1 Das Eigentumsrecht an allen von Dialoghaus im Namen des Werbetreibenden hergestellten Druckprodukten verbleibt bei Dialoghaus, bis die Druckprodukte bezahlt wurden. 5.2 Nicht ausgelieferte Druckprodukte können vernichtet werden sofern der Werbetreibende die Rücksendung bei Dialoghaus nicht in Textform verlangt hat. Alle durch die Rücksendung anfallenden Kosten sind vom Werbetreibenden zu übernehmen. Stand: Januar 2018